Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA)
Ein wesentliches Ziel der „Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung – BÜA“ ist es, Schüler, die sich im Übergang Schule-Beruf befinden optimal zu begleiten und zu unterstützen. Durch die intensive individuelle Förderung und die enge Zusammenarbeit der beiden Wetzlarer Schulen – Theodor-Heuss-Schule und Werner-von-Siemens-Schule – mit der ausbildenden Wirtschaft, der Agentur für Arbeit und der sozialpädagogischen Begleitung können Jugendliche
- eine fundierte und realistische Berufswahlentscheidung treffen,
- schneller als bisher eine duale Berufsausbildung beginnen sowie
- weiterführende Schulabschlüsse vor oder während der Berufsausbildung erreichen.
Zugangsvoraussetzungen
In die „Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung – BÜA“ können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die
- nach § 59 Abs. 3 des Hessischen Schulgesetzes der verlängerten Vollzeitschulpflicht unterliegen und mindestens das 8. Schuljahr in einer allgemeinbildenden Schule besucht haben,
- bereits die verlängerte Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, aber weder eine duale Berufsausbildung absolviert, noch eine Ausbildungsvorbereitung in einem anderen Schwerpunkt besucht haben,
- das 18. Lebensjahr bei Schuljahresbeginn (01.08.) noch nicht vollendet haben,
- zuvor InteA oder eine Intensivklasse an einer allgemeinbildenden Schule besucht haben und für die im Rahmen einer Klassenkonferenz individuell festgestellt wurde, dass der notwendige Sprachstand erreicht ist, um dem Unterricht des Bildungsgangs zu folgen und für die eine grundsätzliche Empfehlung für eine berufliche Fachrichtung ausgesprochen worden ist,
- die noch keine Berufsfachschule oder BÜA in einem anderen Schwerpunkt länger als ein Jahr besucht haben und
- nicht über eine Mittlere Reife oder einen gleichwertigen oder höheren Bildungsabschluss verfügen.
Achtung NEU: Schülerinnen und Schüler mit Mittlerem Abschluss können ab dem Schuljahr 2021/2022 analog zum Auslaufen der Einjährigen höheren Berufsfachschule nicht mehr in die BÜA aufgenommen werden.
Bildungsgang
In der Partnerschaft von Theodor-Heuss- und Werner-von-Siemens-Schule übernimmt die Siemensschule die Berufsfelder Holz- und Metalltechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung; die Theodor-Heuss-Schule bietet Wirtschaft und Verwaltung an.In der Stufe I lernen die Schülerinnen und Schüler mindestens zwei Berufsfelder kennen.
In der Stufe II spezialisieren Sie sich auf ein Berufsfeld. Die Stufe I der BÜA dauert 1 Jahr, ebenso die Stufe IIVersetzungsbedingungen von Stufe I nach Stufe II
Die Entscheidung bezüglich des Übergangs von der Stufe I in die Stufe II wird anhand folgender Kriterien getroffen:
1. Bei Aufnahme in die „Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung – BÜA“ konnte die Schülerin bzw. der Schüler den qualifizierenden Hauptschulabschluss nachweisen oder erfüllte die Zugangsvoraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 VOBFS.
2. Die Gesamtbewertung des berufsbildenden Lernbereichs ergibt sich aus dem Durchschnitt der nach Stundenumfang gewichteten Leistungen aller Schwerpunkte. Eine schlechter als mit ausreichend bewertete Leistung in der Gesamtbewertung des berufsbildenden Lernbereichs ist nicht ausgleichbar.
3. Eine mangelhafte Leistung in einem der drei Fächer Deutsch, Englisch oder Mathematik des allgemeinbildenden Lernbereichs kann nur durch zwei befriedigende Leistungen in den beiden anderen Fächern oder eine mindestens gute Leistung in einem der beiden anderen genannten Fächer oder eine mit besser als befriedigend bewertete Gesamtnote des berufsbildenden Lernbereichs ausgeglichen werden.
4. Eine mangelhafte Leistung in einem sonstigen Fach des allgemeinbildenden Lernbereichs kann durch eine befriedigende Leistung in einem anderen Fach oder durch eine mit besser als befriedigend bewertete Gesamtnote des berufsbildenden Lernbereichs ausgeglichen werden.
5. Es können höchstens zwei mangelhafte Leistungen in den Fächern des allgemeinbildenden Lernbereichs ausgeglichen werden.
6. Es ist der Nachweis für die erfolgreiche Absolvierung der Betriebsphasen durch ein betriebliches Kompetenzraster zu erbringen. Können Schülerinnen und Schüler aus nicht durch sie zu vertretenden Gründen das vorgesehene Praktikum der Stufe I bis zum Tag der Zeugnisausgabe nicht nachweisen, kann eine nachträgliche Versetzung
ausgesprochen werden, wenn die Praktikumszeiten in der unterrichtsfreien Zeit nachgeholt und entsprechend bis zum ersten Unterrichtstag des neuen Schuljahres nachgewiesen werden.
7. Es muss ein Eignungsgutachten der Klassenkonferenz über die Lernentwicklung, den Leistungsstand und die Arbeitshaltung im Hinblick auf das Erreichen eines Mittleren Abschlusses vorliegen.
8. Eine ungenügende Leistung in einem Fach oder einem Schwerpunkt des beruflichen Lernbereichs ist nicht ausgleichbar, mangelhafte Leistungen in der Gesamtnote des Berufsbildenden Unterrichts sind nicht ausgleichbar.
Klassengrößen
Stufe I: max. 16 Schülerinnen und Schüler
Stufe II: max. 25 Schülerinnen und SchülerPrüfungen
Stufe I: zum Erreichen des Hauptschulabschlusses
Stufe II: zum Erreichen des mittleren AbschlussesAnmeldung
Susanne Ilge