Damit Abwesenheiten schnell und unkompliziert bearbeitet werden können, bitten wir um Beachtung des folgenden Ablaufs. Der Entschuldigungsprozess gilt ausschließlich für den Unterricht. Für Prüfungen gelten die jeweiligen Prüfungsregelungen.

Bei Abwesenheit

  • Die Abwesenheit bitte unverzüglich per E-Mail bei der Klassenleitung bzw. dem Tutor/der Tutorin melden und die voraussichtliche Dauer angeben.
  • Zusätzlich die Abwesenheit in WebUntis eintragen. Verlängert sich die Abwesenheit, ist dies ebenfalls mitzuteilen.
  • Die Entschuldigung ist spätestens nach 3 Werktagen mit dem entsprechenden Formular einzureichen. Das Formular ist auf der Homepage und in WebUntis zu finden.
  • Nach der Prüfung der Entschuldigung wird die Fehlzeit durch die Klassenleitung bzw. den Tutor/die Tutorin entsprechend im Klassenbuch eingetragen. Die korrekte Eintragung sollte anschließend von den Lernenden selbst überprüft werden.

Welche Gründe können anerkannt werden?

In der Regel können beispielsweise folgende Nachweise anerkannt werden:

  • ärztliche Bescheinigungen bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Bescheinigungen des Ausbildungsbetriebs
  • überbetriebliche Lehrgänge
  • behördliche Bescheinigungen
  • Europa-/Erasmus-Veranstaltungen
  • Führerscheinprüfungen
  • nachgewiesene Probleme bei der Anreise, z. B. ÖPNV-Störungen oder längere Staus

Triftige persönliche Gründe können in begründeten Ausnahmefällen ebenfalls anerkannt werden.

Nicht als Entschuldigungsgrund gelten grundsätzlich beispielsweise Fahrstunden sowie allgemeine Abwesenheiten oder Verspätungen ohne anerkannten Grund.

Wichtig bei Leistungsnachweisen

Wer bei einer Klausur oder einem anderen Leistungsnachweis entschuldigt fehlt, erhält in der Regel die Möglichkeit, die Leistung nachzuholen. Den Nachholtermin legt die jeweilige Lehrkraft fest.

In begründeten Fällen kann durch die Klassenkonferenz eine Attestpflicht ausgesprochen werden.

Nachweise aufbewahren

Die Entschuldigungsnachweise sollten von den Lernenden eigenverantwortlich aufbewahrt werden. Eingereichte Nachweise in Papierform werden nach der Prüfung wieder ausgehändigt.